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   BGH, 12.12.1977 - AnwZ (B) 24/77   

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https://dejure.org/1977,9683
BGH, 12.12.1977 - AnwZ (B) 24/77 (https://dejure.org/1977,9683)
BGH, Entscheidung vom 12.12.1977 - AnwZ (B) 24/77 (https://dejure.org/1977,9683)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1977 - AnwZ (B) 24/77 (https://dejure.org/1977,9683)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulassung eines ehemaligen Richters des Oberlandesgerichts bei einem Oberlandesgericht als Rechtsanwalt i.R.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 754
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.11.1971 - AnwZ (B) 16/71

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 12.12.1977 - AnwZ (B) 24/77
    Die Vorschrift soll im Interesse der Rechtspflege der Gefahr vorbeugen, daß Rechtsuchende den Eindruck gewinnen könnten, der als Anwalt bei einem bestimmten Gericht Zugelassene sei in der Lage, bei Wahrnehmung der Interessen seiner Auftraggeber - zum Schaden von dessen Gegnern - persönliche Beziehungen zu Richtern oder Beamten dieses Gerichts aus seiner früheren dienstlichen Tätigkeit nutzbar zu machen (BGHZ 56, 142, 143 mit weiteren Nachweisen; BGH Beschluß vom 8. November 1971 - AnwZ (B) 16/71 = EGE XII 15).

    Der Senat hat ferner einem ehemaligen Amtsgerichtsdirektor die Zulassung als Rechtsanwalt bei seinem früheren übergeordneten Landgericht verweigert (Beschluß vom 8. November 1971 - AnwZ (B) 16/71 = EGE XII 15) und dem Vizepräsidenten a.D. eines Landesarbeitsgerichts die Zulassung beim Amts- und Landgericht, an dessen Ort auch das Landesarbeitsgericht seinen Sitz hat (Beschluß vom 11. Februar 1974 - AnwZ (B) 6/73 = EGE XIII 3).

    Deshalb ist es auch nicht ermessensfehlerhaft (§ 39 Abs. 3 BRAO), wenn der Antragsgegner zugunsten des Antragstellers keine Ausnahme von der Grundregel des § 20 Abs. 1 Nr. 1 BRAO gemacht hat, was ihm an sich möglich gewesen wäre (vgl. Senatsbeschluß vom 8. November 1971 - AnwZ (B) 16/71 = EGE XII 15, 17).

  • BGH, 10.05.1971 - AnwZ (B) 20/70

    "Abstrakte Gefährdung" nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 BFAO

    Auszug aus BGH, 12.12.1977 - AnwZ (B) 24/77
    Die Vorschrift soll im Interesse der Rechtspflege der Gefahr vorbeugen, daß Rechtsuchende den Eindruck gewinnen könnten, der als Anwalt bei einem bestimmten Gericht Zugelassene sei in der Lage, bei Wahrnehmung der Interessen seiner Auftraggeber - zum Schaden von dessen Gegnern - persönliche Beziehungen zu Richtern oder Beamten dieses Gerichts aus seiner früheren dienstlichen Tätigkeit nutzbar zu machen (BGHZ 56, 142, 143 mit weiteren Nachweisen; BGH Beschluß vom 8. November 1971 - AnwZ (B) 16/71 = EGE XII 15).

    Das ist aber nur dann zu bejahen, wenn kein vernünftig denkender Rechtsuchender auf den Gedanken kommen kann, persönliche Beziehungen des Bewerbers zu Richtern oder Beamten der Gerichte, bei denen er die Zulassung erstrebt, könnten im Rahmen seiner demnächstigen Anwaltstätigkeit eine Rolle spielen (BGHZ 56, 142, 143 m.w.N.) Davon kann hier keine Rede sein.

  • BGH, 11.02.1974 - AnwZ (B) 6/73

    Schutz der Rechtspflege vor Missdeutungen - Zulassung eines Richters als

    Auszug aus BGH, 12.12.1977 - AnwZ (B) 24/77
    Es soll verhindert werden, daß auch nur der Anschein unsachlicher Einflüsse auf die Rechtsprechung entstehen kann (Senatsbeschluß vom 11. Februar 1974 - AnwZ (B) 6/73 = EGE XIII 3).

    Der Senat hat ferner einem ehemaligen Amtsgerichtsdirektor die Zulassung als Rechtsanwalt bei seinem früheren übergeordneten Landgericht verweigert (Beschluß vom 8. November 1971 - AnwZ (B) 16/71 = EGE XII 15) und dem Vizepräsidenten a.D. eines Landesarbeitsgerichts die Zulassung beim Amts- und Landgericht, an dessen Ort auch das Landesarbeitsgericht seinen Sitz hat (Beschluß vom 11. Februar 1974 - AnwZ (B) 6/73 = EGE XIII 3).

  • BGH, 14.02.1966 - AnwZ (B) 17/65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.12.1977 - AnwZ (B) 24/77
    Der Senat hat es denn auch gebilligt, daß einem an einem Amtsgericht tätig gewesenen Richter die Zulassung versagt worden ist sowohl bei einem Amtsgericht im gleichen Landgerichtsbezirk, beim gemeinsamen Landgericht und bei dem übergeordneten Oberlandesgericht, das seinen Sitz in dem Landgerichtsbezirk hat (Beschluß vom 14. Februar 1966 - AnwZ (B) 17/65 = EGE IX 19).
  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 6/82

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Ausübung einer Ermessensentscheidung

    Die Bestimmung soll im Interesse der Rechtspflege der Gefahr vorbeugen, daß Rechtsuchende den Eindruck gewinnen könnten, der als Rechtsanwalt bei einem bestimmten Gericht Zugelassene sei in der Lage, bei Wahrnehmung der Interessen seiner Auftraggeber - zum Schaden von dessen Gegnern - persönliche Beziehungen zu Richtern oder Beamten dieses Gerichts aus seiner früheren dienstlichen Tätigkeit nutzbar zu machen (BGHZ 56, 142, 143 [BGH 10.05.1971 - AnwZ B 20/70] m.w.N.; BGH, Beschlüsse vom 8. November 1971 - AnwZ (B) 16/71 = EGE XII 15, vom 12. Dezember 1977 - AnwZ (B) 24/77 = LM BRAO § 20 Nr. 5 = AnwBl. 1978, 155 und vom 11. Mai 1981 - AnwZ (B) 33/80).

    Das ist nur dann zu bejahen, wenn kein vernünftig denkender Rechtsuchender auf den Gedanken kommen kann, persönliche Beziehungen des Bewerbers zu Richtern oder Beamten der Gerichte, bei denen er die Zulassung erstrebt, könnten im Rahmen seiner künftigen Anwaltstätigkeit eine Rolle spielen (BGHZ 56, 142, 143 [BGH 10.05.1971 - AnwZ B 20/70] m.w.N.; BGH, Beschluß vom 12. Dezember 1977 - AnwZ (B) 24/77 = LM BRAO § 20 Nr. 5; Senatsbeschlüsse vom 6. Oktober 1980 - AnwZ (B) 14/80 - und vom 11. Mai 1981 - AnwZ (B) 33/80).

  • BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 2/90

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei einem vormals in München

    Das gilt für alle Richter und Beamte auf Lebenszeit, die in dem vom Gesetzgeber abgesteckten räumlichen Bereich, dem jeweiligen Landgerichtsbezirk, tätig waren (vgl. Senatsbeschluß vom 12. Dezember 1977 - AnwZ (B) 24/77, AnwBl 1978, 155 m.w.Nachw.), gleichgültig, welcher Gerichtsbarkeit der Richter oder welcher Behörde der Beamte angehörte.
  • BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 57/92

    Ablehnung eines Antrags auf Zulassung als Rechtsanwalt - Beurteilung eines

    Schon unter Geltung der früheren Fassung dieser Bestimmung, nach der die Versagung der beantragten örtlichen Zulassung bei Vorliegen der enumerativ aufgezählten Gründe in das Ermessen der zulassenden Behörde gestellt war, hatte sich eine ständige Rechtsprechung herausgebildet, nach der bei Vorliegen dieser Gründe die Versagung regelmäßig gerechtfertigt war, wenn nicht besondere Umstände die abstrakte Gefährdung des Vertrauens in die Integrität der Rechtspflege ausschlossen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 12/77 - AnwBl. 1980, 83, 84 m.N., vom 12. Dezember 1977 - AnwZ (B) 24/77 - MDR 1978, 754, vom 11. Mai 1981 - AnwZ (B) 33/80 -, vom 17. Mai 1982 - AnwZ (B) 6/82).
  • BGH, 11.05.1981 - AnwZ (B) 33/80

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Die Vorschrift soll im Interesse der Rechtspflege der Gefahr vorbeugen, daß Rechtsuchende den Eindruck gewinnen könnten, der als Rechtsanwalt bei einem bestimmten Gericht Zugelassene sei in der Lage, bei Wahrnehmung der Interessen seiner Auftraggeber - zum Schaden von dessen Gegnern - persönliche Beziehungen zu Richtern oder Beamten dieses Gerichts aus seiner früheren dienstlichen Tätigkeit nutzbar zu machen (BGHZ 56, 142, 143 [BGH 10.05.1971 - AnwZ B 20/70] m.w.N.; BGH, Beschluß vom 8. November 1971 - AnwZ (B) 16/71 = EGE XII 15 und vom 12. Dezember 1977 - AnwZ (B) 24/77 = LM BRAO § 20 Nr. 5 = AnwBl. 1978, 155).
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